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Rang | Fundstelle | |
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0482,
von Gergesenerbis Gericht |
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.
§. 2. I) Der Ort der Versammlnng der Negi-mentspersonen, wo man, was recht oder unrecht sei, erkennt und ausspricht, 2 Mos. 23, 2. 4 Mos. 35,12. Ios. 20, 6. 1 Kön. 7, 7.
Wenn Hader ist zwischen Männern, so soll man sie vor Gericht
bringen, 5
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2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0858,
Gerichtsstand |
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in sechs fällen vor, nämlich,
wenn das an sich zuständige Gericht im Einzelfalle
an Ausübung des Richteramtes verhindert ist, wenn
mit Rücksicht auf die Grenzen verschiedener Gerichts-
bezirke das zuständige Gericht ungewiß ist, wenn der
Kläger
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2% |
Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0483,
von Gerichtbis Gering |
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strafwürdig, als vor Menschen nn Verbrechen, welches vor dem ycwöhn-liche« niedern Stadtgerichle untersucht und bestraft zu werden Pfteyt.)
Wer aber den heiligen Geist lästert, der hat keine Vergebung ewiglich, sondern ist schuldig des ewigen Gerichts
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2% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0171,
Gerichtsstand |
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171
Gerichtsstand.
Gerichtsstand (lat. Forum), das Rechtsverhältnis, vermöge dessen eine Person berechtigt und verpflichtet ist, vor einem bestimmten Gericht Recht zu nehmen; auch das Gericht selbst, welches für die betreffende Person
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2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0856,
von Gerichtsordnungbis Gerichtssprache |
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. ' Das ist für
Civilprozesse mit der Einschränkung vorgeschrieben,
daß nicht die Einnahme eines Augenscheins an Ort
und Stelle oder die Verhandlung mit einer am Er-
scheinen vor Gericht verhinderten Person oder eine
sonstige Handlung erforderlich
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2% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0168,
von Gerichtliche Tierarzneikundebis Gerichtsferien |
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-Ebing, Die zweifelhaften Geisteszustände vor dem Zivilrichter (Erlang. 1873); Derselbe, Lehrbuch der gerichtlichen Psychopathologie (2. Aufl., Stuttg. 1881); Krahmer, Handbuch der Staatsarzneikunde, Bd. 3 (Halle 1879); Ziemssen, Handbuch der speziellen
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Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0802,
Gesetzeskunde |
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, von Zustellung des Strafbefehles an gerechnet, Einspruch erheben und gerichtliche Entscheidung beantragen. Hierauf kommt die Sache vor dem Schöffengericht zur Verhandlung, vorausgesetzt, dass die Polizei die erlassene Strafverfügung vorher nicht
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0848,
von Gerichtliche Analysebis Gerichtliche Medizin |
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846
Gerichtliche Analyse – Gerichtliche Medizin
Schöffengerichten sind der beamtete Richter und die Laien gemeinschaftlich zur Urteilsfindung berufen; bei den Schwurgerichten ist die richterliche Thätigkeit zwischen dem Gericht und den
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0125,
von Femelschlagbetriebbis Femgerichte |
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kommt nirgends vor als im Roman. Der Freistuhl oder "freie Stuhl", die Stätte, wo das Gericht gehegt wurde, war gewöhnlich ein Hügel oder ein andrer offener, jedermann bekannter und zugänglicher Ort. Der angesehenste aller Freistühle, wenigstens
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1004,
von Zuständigkeitsgesetzbis Zustellung |
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sie vor die Gerichte gehöre, ob sie also eine Justiz- oder eine Verwaltungssache sei (s. Verwaltung). Neuerdings wird sogar der Ausdruck »Kompetenzkonflikt« nur zur Bezeichnung dieses Falles gebraucht, während man im Gegensatz hierzu
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0857,
von Gerichtssprengelbis Gerichtsstand |
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Gerichten
l>x, im Königreich Kroatien und Slawonien Mtl.
der ehemaligen Militärgrenze) die troat. Sprache.
Gerichtssprengel, s. Gerichtsbezirk.
Gerichtsstab. Der Stab war nach älterm
deutschen Recht das Zeichen der richterlichen Gewalt
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0938,
von Bewegungswiderstandbis Beweis (juristisch) |
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übernommen. Andererseits erübrigt sich vom prozessualen Gesichtspunkt aus der B. solcher Thatbehauptungen, welche vom Gegner im Laufe des Rechtsstreits vor dem erkennenden oder einem beauftragten oder ersuchten Richter zugestanden oder dem Gericht
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1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0199,
von Staatsärarbis Staatsarzneikunde |
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auch die bei den Landgerichten führen den Titel Oberstaatsanwalt. Der frühere Amtstitel "Generalstaatsanwalt" für den S. bei den Gerichten höchster Instanz kommt nur noch als Auszeichnungstitel vor. Die Bezeichnung "Kronanwalt" ist nicht mehr üblich
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1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0165,
Gericht (deutsche Gerichtsverfassung: bürgerliche Rechtsstreitigkeiten) |
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165
Gericht (deutsche Gerichtsverfassung: bürgerliche Rechtsstreitigkeiten).
zeßsachen) zu thun, während die Strafgerichtsbarkeit sich auf die Straf- oder Kriminalsachen bezieht. Rechtsangelegenheiten, bei denen zwischen den beteiligten
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1% |
Buechner →
Anhang →
Hauptstück:
Seite 0033,
von Gerechtbis Geschehen |
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um Verstand, Gericht Zu hören, 1 Kön. 3, 11. Meinest du, er wird mit dir vor Gericht treten, Hiob 22, 4. Der Herr hat seinen Stuhl bereitet zum Gericht, Ps. 9, 8. Eines Jeglichen Gericht kommt vom Herrn, Spr. 29, 26. Wird mit Gericht strafen
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0402,
Strafprozeß |
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Angeklagten und sämtliche Beweise dem Gerichtshofe unmittelbar vor und endet mit der Aburteilung. Das Anklageprincip ist dadurch gewahrt, daß die Staatsanwaltschaft in jedem Stadium die Thätigkeit des Gerichts begleitet und anregt, vornehmlich aber
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1% |
Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0640,
Jüngster Tag |
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Gericht weit gewaltiger wirkett, als der Glaube an ein bloßes verborgenes Privatgericht. Denn die Vorstelluug eiuer Offenbarung seines Innersten vor Allen hat etwas ebenso Schreckendes und Warnendes vor aller Bosheit und Unlauter-keit, als Erweckendes
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0859,
von Gerichtstafelbis Gering |
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Gericht
gedalten wnd. Vor den deutschen Amtsgerichten
tonnen an "ordentlichen" G., die zur Verhandlung
' bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten im voraus zu be-
stimmen und bekannt zu machen sind, die Parteien
odne Ladung zur Verhandlung
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1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0164,
Gericht (Gerichtsbarkeit) |
Öffnen |
entscheiden Einzelrichter. Die Möglichkeit einer gründlichen und unparteiischen Prüfung ist auch dadurch gewährt, daß eine und dieselbe Rechtssache in der Regel vor verschiedene Gerichte (Instanzen) gebracht werden kann, die zu einander im Verhältnis
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0939,
Beweis (logisch) |
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in der Hauptverhandlung vor den zur Urteilsfindung berufenen Personen stattfindet; die Beweisaufnahme im Vorverfahren hat bloß den Zweck, die Staatsanwaltschaft und das Gericht so weit zu unterrichten, um sich über die Erhebung der öffentlichen Klage bez
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0812,
von Erodierenbis Eröffnung des Hauptverfahrens |
Öffnen |
stattfinden soll. Die Notwendigkeit, unter öffentlicher Klage vor Gericht erscheinen zu müssen, ist für den Angeschuldigten unter allen Umständen ein Nachteil, oft sogar ein erhebliches Unglück, welches selbst durch eine in der mündlichen Verhandlung
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0853,
von Gerichtsfolgebis Gerichtskosten |
Öffnen |
oder Regierungspalästen ihren Sitz haben, kommen doch auch schon in früher Zeit Bauten vor, deren Zweck die Abhaltung von Gerichten ist (Gerichtslaube in Berlin, ein 1871 nach Potsdam versetztes kleines mittelalterliches Gebäude). Die großartige
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0546,
von Öffentlichkeit und Mündlichkeit der Rechtspflegebis Offertorium |
Öffnen |
Gericht, also namentlich nicht für die Voruntersuchung (s. d.) vor, schließt dieselbe in dem Verfahren wegen Entmündigung (s. d.) und Wiederaufhebung der Entmündigung von Geisteskranken unbedingt, in Ehesachen und in dem auf die Klage
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1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0430,
von Provisionsreisenderbis Prozeßfähigkeit |
Öffnen |
.), in der Rechtswissenschaft das Verfahren vor Gericht, wodurch eine Rechtssache zur endgültigen Entscheidung gebracht wird; dann der Inbegriff der gesetzlichen Regeln, nach welchen dieses Verfahren eingerichtet werden muß, und die wissenschaftliche
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0238,
von Erbschaftsgebührenbis Erbschaftskauf |
Öffnen |
Form vorgeschrieben,
nach Preuß. Allg. Landr. I, 9, §§. 398 fg. muß die
Entsagung vor Gericht oder in notariell beglaubig-
ter, eigenhändig unterschriebener Urkunde, nach l^oäe
civil Art. 784 zu gerichtlichem Protokoll, nach dem
Deutschen Entwurf
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0660,
von Femelwirtschaftbis Femgerichte |
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, Strafe), auch
heilige Fem oder
Feyme ,
Freigerichte ,
westfälische oder
heimliche Gerichte genannt, die volkstümlichen,
nicht auf den Adel und nicht auf eine Beamtenhierarchie gegründeten königl. Gerichte des
deutschen
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0679,
von Rechtsspruchbis Rechtsweichen |
Öffnen |
von Verwaltungsbehörden oder Verwaltungsgerichten begründet ist, oder reichsgesetzlich besondere Gerichte bestellt sind, vor die ordentlichen Gerichte (§. 13 des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes). Ob im einzelnen Falle der R. zulässig oder ob
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0669,
von Rechtgläubigkeitbis Rechtsanwalt |
Öffnen |
die Landesjustizverwaltung; vor der Entscheidung ist der Vorstand der Anwaltskammer gutachtlich zu hören. Wer zur Rechtsanwaltschaft befähigt ist, muß, zu derselben bei den Gerichten des Bundesstaates, in welchem er die zum Richteramte befähigende Prüfung bestanden hat
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 1020,
von Justitiabis Justizverweigerung |
Öffnen |
, welche auf dem Ge-
biet des gerichtlichen Verfahrens die Rechtseinheit
für das Gebiet des Deutfchen Reichs begründeten i
die Civilprozcßordnung lf. Civilprozeß), die Etraf-
prozehordnuug (f. Strafprozeß), die Konkursord-
nung (s. Konkursverfahren
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0570,
von Konkursbis Konkursgericht |
Öffnen |
bekannt zumachen. (S. Bekanntmachung.) Vor der K. kann das Gericht schon einstweilige Anordnungen zur Sicherung der Masse treffen. (S. Sicherung im Konkurs.)
Konkursgericht, dasjenige Gericht, das mit der Leitung des Konkursverfahrens beauftragt
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0310,
von Erntemaschinenbis Eros |
Öffnen |
Befchluß, den Beschuldigten vor
ein Strafgericht zur Aburteilung zu verweisen.
Für die Entscheidung des Gerichts, ob das Kaupt-
verfahren zu eröffnen sei oder nicht, bildet die An-
klageschrift der Staatsanwaltschaft die Grundlage.
Nur beim Verfahren
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0979,
Gewerbegerichte |
Öffnen |
vor den Amtsgerichten an. Die wichtigste Abweichung ist, daß der Prozeßbetrieb durch die Parteien durch den Offizialbetrieb seitens des Gerichts ersetzt ist. Eine Berufung ist nur zulässig bei einer Werthöhe des Streitgegenstandes von über 100 M
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0488,
von Prozeßlegitimationbis Prozeßvollmacht |
Öffnen |
auf, um am Morgen in derselben Weise zum Nest zurückzukehren, in dem auch die Verpuppung in dicht aneinander liegenden Cocons vor sich geht. Der P., welcher in Mitteleuropa ein beschränktes Vorkommen hat, wird bisweilen den Eichenwaldungen
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1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0629,
von Rechtsbeistandbis Rechtshilfe |
Öffnen |
Wertklassen. Als Verteidiger erhält der R. für die Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht 12, vor der Strafkammer 20 und vor dem Schwurgericht oder Reichsgericht 40 Mk.; im Vorverfahren sind die entsprechenden Sätze 6, 10 und 20 Mk. Dazu kommen dann noch
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0112,
von Achssitzebis Acht |
Öffnen |
, sondern auch die Weigerung, vor Gericht Recht zu geben und zu nehmen. In den meisten Fällen konnte man sich durch Erlegung einer Vermögensbuße an den Geschädigten und die Gemeinde gewissermaßen in den Frieden wieder einkaufen, bei schwerern Verbrechen
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1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0426,
Schiedsrichter |
Öffnen |
die im Gewerbeverkehr vor-
kommenden Einigungsämter und Gewerbe-
gerichte (s. d.); bezüglich der letztern enthält §. 108
der Deutschen Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869
die nähern Bestimmungen. - Schiedsrichter, die sich
haben bestechen lassen, oder die sich
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0810,
Beschwerde (in Strafsachen) |
Öffnen |
, durch welchen das Armenrecht erteilt, der Ablehnung eines Richters stattgegeben, ein Beistand zurückgewiesen, eine vorläufige Beweisaufnahme zugelassen wird etc. Auch ist gegen den Beschluß, wodurch vom Gericht auf Beweis erkannt wird, keine B
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1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0170,
von Gerichtsordnungbis Gerichtsstab |
Öffnen |
170
Gerichtsordnung - Gerichtsstab.
Justizsachen, welche nach der Konkurs-, Zivil- und Strafprozeßordnung vor den ordentlichen Gerichten verhandelt werden. Hiernach werden in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten die G. nach Pauschalsätzen erhoben
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0172,
von Gerichtstafelbis Geringswalde |
Öffnen |
. bei der öffentlichen Ladung (s. d.), der Anschlag an die G. zur Legalität des Verfahrens erforderlich. Dasselbe gilt bei dem Aufgebot (s. d.).
Gerichtstag, Tag, an welchem vor einem Gericht, sei es überhaupt oder sei es in einem bestimmten
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0884,
von Ladungbis Ladungsraum |
Öffnen |
, nach der Witwe
Philipps IV. - Vgl. Montero Vidal, N1 andiM-
laFo ^ili^iuo y 13,8 i^g Narianli8 (Madr. 1886).
Ladung, Vorladung, Citation, die Auf-
forderung an Parteien oder Dritte (Zeugen, Sach-
verständige) vor einer Gerichts- oder Verwaltungs
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0849,
von Gerichtliche Polizeibis Gerichtliche Psychologie |
Öffnen |
. M. (6. Aufl., Wien 1893); von Krafft-Ebing, Die zweifelhaften Geisteszustände vor dem Civilrichter (Erlangen 1873); ders., Lehrbuch der gerichtlichen Psychopathologie (3. Aufl., Stuttg. 1892); Eulenbergs Vierteljahrsschrift für G. M. (Berl., seit
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1% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0753,
von Handelsregisterbis Handelssache |
Öffnen |
. Bestehen
Zweigniederlassungen außerhalb des Bezirks jenes
Gerichts, so sind dieselben auch dort einzutragen,
nachdem die Hauptniederlassung eingetragen ist. Die
Eintragungen und Löschungen erfolgen regelmäßig
auf die persönlich vor Gericht
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0487,
von Prozeßbis Prozessionsspinner |
Öffnen |
Latein ein feierlicher Aufzug oder Umgang), Fortgang, Vorgang, Verfahrungsart; juristisch der Rechtsgang oder das gerichtliche Verfahren, d. h. diejenige Reihenfolge von Handlungen, durch welche der staatliche Rechtsschutz sich verwirklicht. P. nennt
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0126,
Femgerichte |
Öffnen |
; diese mit dem Freigrafen besetzten die Bank, vor ihnen stand ein Tisch, worauf ein Schwert und der weidengeflochtene Strick, hinter ihnen der Fronvogt. Nur wenn sich das offene Gericht in ein heimliches verwandelte, mußten sich alle Nichtwissenden
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1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0167,
von Gerichtliche Analysebis Gerichtliche Medizin |
Öffnen |
167
Gerichtliche Analyse - Gerichtliche Medizin.
Mitgliedern mit Einschluß des Vorsitzenden bestehen, urteilen über schwere Verbrechen. Über die Schuldfrage entscheiden zwölf Geschworne. 4) Das Reichsgericht entscheidet in erster und letzter
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0349,
Civilrecht |
Öffnen |
Verfahrens, wie es in der Deutschen Civilprozeß-
ordnung geregelt ist, ergeben sich folgende: An die
Spitze gestellt ist der Grundsatz der Mündlichkeit,
zufolge dessen die Verhandlungen der Parteien vor
dem erkennenden Gericht unmittelbar
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0902,
von Delegantbis Delegation |
Öffnen |
, :st, wenn auch ohne diesen
Namen, aufgenommen vom Sächf. Bürgert. Gefctzb.
§tz. 1002 - 5. Das Preuß. Allg. Landrecht be-
zeichnet eine Art der Anweisungen als D. Eine
Anweisung liegt nach Allg. Landr. I, 16, §. 251
vor, wenn jemand
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0949,
Depositen zur Benutzung |
Öffnen |
der Depositalordnung von 1783 getreten ist.
Ihre Tendenz ist darauf gerichtet, die Depositalver-
waltung den Gerichten soviel als möglich abzuneh-
men. Sie schreibt deshalb vor, daß bares Geld,
Wertpapiere, die an den Inhaber bezahlt werden
können
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Kochschule →
13. Juni 1903 - 22. Okt. 1905 →
30. Januar 1904:
Seite 0251,
von Unknownbis Unknown |
Öffnen |
243
Italienische Küche.
(Schluß.)
Was nun die verschiedenen Gerichte anbelangt, die uns ein diensteifriger Kellner nach den glücklich vertilgten Nudeln anpreist, so muß ich allerdings denen, die die Heimatskost den italienischen Fleischtöpfen
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0210,
Liquidation |
Öffnen |
Monaten besitzen, die den 20. Teil des Grundkapitals darstellen, oder von einem Zehntel der Genossen kann die Ernennung von Liquidatoren durch das Gericht erfolgen. Bei der Genossenschaft sollen wenigstens zwei Liquidatoren bestellt werden. Nicht vom
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1% |
Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0804,
Gesetzeskunde |
Öffnen |
Prozesshandlung, sowie in einer fehlerhaften oder mangelhaften Vornahme derselben liegen.
Die Revision muss bei dem Gericht, dessen Urtheil angefochten wird (also Landgericht), binnen einer Woche nach Verkündigung des Urtheils zu Protokoll des
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0115,
von Unzurechnungsfähigkeitbis Upolu |
Öffnen |
mit der Beschwerde angefochten werden. Das Strafgericht darf sich nicht für sachlich unzuständig erklären, weil die Sache vor ein Gericht niederer Ordnung gehört (§. 269); stellt sich nach dem Ergebnis der Verhandlung die dem Angeklagten zur Last
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Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0839,
Handels- und Kontorwissenschaft |
Öffnen |
der Kaufmann die Waaren für seinen Hausbedarf bestellt hatte). Die Verjährung wird unterbrochen, wenn vor Ablauf des Jahres die Klage beim Gericht eingereicht wurde.
Vignette = Bild, Zierbild, Aufschrift, Zeichen.
Visum = Beglaubigungsvermerk, Unterschrift
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1% |
Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0527,
Die Malerei des 16. Jahrhunderts |
Öffnen |
517
Die Malerei des 16. Jahrhunderts.
vor allem Gott, dann Adam und Eva. Den allmächtigen Schöpfer der Welt darzustellen, ist wohl die allerschwerste Aufgabe, die der Kunst gestellt werden kann, ja sie erscheint fast unmöglich zu lösen. Den
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1003,
von Zuschlägebis Zuständigkeit |
Öffnen |
und leichte Vergehen vor die Schöffengerichte, schwere Verbrechen vor die Schwurgerichte, Handelssachen vor die Kammern für Handelssachen gehören. Dazu kommt die räumliche Abgrenzung der Amtsbezirke und das Verhältnis der über- und Unterordnung
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0699,
von Wiedereröffnungbis Wiederkäuer |
Öffnen |
697
Wiedereröffnung - Wiederkäuer
und zwar unter der Voraussetzung, daß die Versäumung in einem Naturereignis oder andern unabwendbaren Zufällen ihren Grund hat, aber auch dann, wenn spätestens am dritten Tage vor Ablauf der Notfrist das zur
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1% |
Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0821,
Handels- und Kontorwissenschaft |
Öffnen |
808
Handels- und Kontorwissenschaft.
Bankerott oder Konkurs ein, und das Geschäft wird in gerichtliche Verwaltung genommen.
Unter einem Kontokorrent verstehen wir einen Rechnungsauszug, Buchauszug.
Die rothen Zahlen vor den einzelnen
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0854,
Gerichtskosten |
Öffnen |
die Vornahme jeder gerichtlichen Thätigkeit
abzulehnen ist. - Schuldner der entstandenen G.
ist derjenige, welchem durch gerichtliche Entscheidung
die Kosten des Verfahrens auferlegt sind, oder welcher
solcke durch eine vor Gericht abgegebene oder dem
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0327,
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften |
Öffnen |
unterzeichnet sein muß, und einer Abschrift desselben, einer Liste der Genossen und einer Abschrift der Urkunden über die Bestellung des Vorstandes und des Aufsichtsrats. Die Mitglieder des Vorstandes haben ihre Unterschrift vor dem Gericht zu
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0799,
von Berufenbis Berufung |
Öffnen |
799
Berufen - Berufung.
B. durch seine Übersetzungen und Zeitschriften sowie durch die von ihm ins Leben gerufenen Institute verdient gemacht. Von den Übersetzungen verdient vor allen die des "Don Quichotte" von Cervantes nebst der Fortsetzung
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0005,
Disziplinargewalt |
Öffnen |
soll im Lauf einer gerichtlichen Untersuchung gegen den Angeschuldigten ein Disziplinarverfahren wegen der nämlichen Thatsachen nicht eingeleitet werden. Wird im Lauf eines Disziplinarverfahrens wegen der nämlichen Thatsachen eine gerichtliche
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1055,
Zwangsvollstreckung |
Öffnen |
Prozeßvergleiche, wie Kostenfestsetzungsbeschlüsse, Vollstreckungsbefehle im Mahnverfahren (s. d.), endlich Urkunden, die vor einem deutschen Gericht oder Notar über Ansprüche auf Zahlung einer Geldsumme oder Leistung einer Quantität anderer
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1% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0048,
von Leiche (typographisch)bis Leichenschau |
Öffnen |
- und Bauchhöhle, hat den Zweck, den Arzt über die abgelaufene Krankheit zu unterrichten und der Medizin Material zu ihrer fernern Ausbildung zu liefern. Tritt ein Todesfall durch die Schuld eines andern ein, oder wird dies vermutet, so beantragt das Gericht
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0959,
von Zeugenbeweisbis Zeugnisverweigerung |
Öffnen |
Rechtsleben wird den Zeugen (s. d.) und Sachverständigen (s. d.) Entschädigung für den durch das Erscheinen vor Gericht entstehenden Aufwand, einschließlich einer Entschädigung für Zeitversäumnis, gesetzlich zugesprochen. Nach §§. 366, 378 der Deutschen
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1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0617,
von Militärgerichtswesenbis Militärgesetzgebung |
Öffnen |
eines Thatberichts (species facti) des unmittelbaren Vorgesetzten, Kompaniechefs etc. und einer vorläufigen Untersuchung, welche die Thatsachen so weit feststellt, um entscheiden zu können, ob der Fall überhaupt gerichtlich zu ahnden, und ob er vor die höhere
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1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0628,
Rechtsanwalt |
Öffnen |
anderseits bis auf den heutigen Tag erhalten. Letztere ist Sache des Avoué, während der Avocat vor Gericht plaidiert. Die Avocats werden in eine Matrikel eingetragen; sie bilden das Barreau des betreffenden Gerichtshofs. In England entsprechen den
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0772,
Eid (juristisch) |
Öffnen |
770
Eid (juristisch)
des Militärs, der E. der Geschworenen, Schössen,
Dolmetscher, der Unterthanen- und Bürgereid.
Die mannigfaltigste Anwendung findet der E.
aber im gerichtlichen oder in dem vor einer Ver-
waltungsbehörde anhängigen
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1% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0064,
von Glaubersalzwässerbis Gläubigerversammlung |
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Konkursordnung kann
ein solcher bestellt werden; es muß dies aber nicht geschehen. Schon vor der ersten Gläubigerversammlung (s. d.) kann das
Konkursgericht einen G. bestellen, dessen Mitglieder aus der Zahl der Konkursgläubiger oder der Vertreter
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0850,
von Gerichtlicher Verweisbis Gerichtsassessor |
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Geisteszustände vor dem Civilrichter (Erlangen 1873); ders., Lehrbuch der gerichtlichen Psychopathologie (3. Aufl., Stuttg. 1892); von Maschka, Handbuch der gerichtlichen Medizin (Bd. 4: Die gerichtliche Psychopathologie, Tüb. 1883); Lombroso, Der Verbrecher
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0630,
von Rechtskonsulentbis Rechtssache |
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grâce). Vgl. Johanniterorden, S. 247 f.
Rechtssache (Justizsache), eine vor Gericht zu verhandelnde Sache. Den Gegensatz hierzu bilden Verwaltungs- (Administrativ-) Sachen, welche von der Verwaltungsbehörde behandelt werden.
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0863,
Berufung (juristisch) |
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. Berufsgenossenschaft.)
Berufung, die der Übertragung eines Amtes vorhergehende Aufforderung zur Übernahme. Ein Vormund wird berufen durch Bestimmung des Vaters, durch Gesetz auf Grund der Verwandtschaft, durch Beschluß des Gerichts. Bei Erbschaften
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0497,
von Oberkonstabelbis Oberlandesgerichte |
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, Adolf, Zeichner, geb. 1. Okt. 1845
zu Regensburg, bereitete sich in München für den
Kaufmannsstand vor, besuchte aber seit 1861 die
Akademie. Obwohl er bis 1866 in Pilotys Atelier
arbeitete, entschied er sich doch schließlich für das
Zeichnen
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Kochschule →
13. Juni 1903 - 22. Okt. 1905 →
6. Februar 1904:
Seite 0399,
von Unknownbis Unknown |
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und bäckt sie im Ofen.
Die Türken machen sich nicht viel aus Fischen und allem Fleisch ziehen sie Lamm- und Hammelfleisch vor. Ein allgemein beliebtes und verbreitetes türkisches Gericht sind die sogenannten "Dolma", das heißt gefüllten Weinblätter
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0165,
von Vervinsbis Verwaltung |
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judiciaire) von 1790 nahm zuerst eine grundsätzliche Scheidung vor. Heutzutage ist auch in Deutschland allenthalben den ordentlichen Gerichten das Privatrecht und das Strafrecht als das Hauptgebiet ihrer Thätigkeit zugewiesen. Dazu kommt noch die sogen
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0479,
von Protokollarischbis Protuberanzen |
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durch das P. bewiesen und dessen Inhalt nur durch den Nachweis der Fälschung entkräftet werden kann. Analoge Vorschriften gelten auch für Verhandlungen, welche außerhalb der Sitzung vor dem erkennenden Gericht, vor Amtsrichtern oder vor Beauftragten
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0163,
von Vertäuenbis Vertot d'Auboeuf |
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Gewässern Flut und Ebbe laufen. Das Schiff liegt dann bald vor seinem Flut-, bald vor dem Ebbeanker, aber stets auf derselben Stelle.
Vert de gris (franz., spr. währ d'grih), Grünspan.
Verte (lat., abgekürzt v.), wende das Blatt um!
Vertebra
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0773,
Eid (juristisch) |
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in die Eidesform aufgenommen find,
können berichtigt werden.
Alle bisher besprochenen E. werden vom Gericht,
von einer öffentlichen Behörde oder von einem öffent-
lichen Beamten abgenommen. Vor Gericht wird
auch der E. über die Verklarung (s. d
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0122,
Letztwillige Verfügung |
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Recht ist die Verwahrung des gerichtlichen Testaments im Gerichtsarchiv herkömmlich, aber nicht notwendig. Die neuern Gesetze schreiben fast ausnahmslos vor, daß die vor dem Gerichte errichteten Verfügungen gerichtlich zu verwahren seien. Notarielle
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0058,
von Aufgebotbis Aufgeld |
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), öffentliche Bekanntmachung, Aufruf. Im Kirchenrecht die Bekanntmachung einer beabsichtigten ehelichen Verbindung vor versammelter Kirchengemeinde. Das A. soll nach dem Tridentiner Konzil durch die beiderseitigen Pfarrer des Domizils der Verlobten an drei
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0338,
von Offerierenbis Officium gothicum |
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der Angeschuldigte ein Recht darauf haben, daß ihnen durch den Prozeßgang Gelegenheit geboten werde, das zur Sache Verhandelte zu erfahren und zu prüfen, sich darüber vor Gericht auszusprechen und das Urteil und seine Entscheidungsgründe zu vernehmen. Aber auch
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0482,
von Exterritorialbis Extincteur |
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. Gerichtsbarkeit nicht
unterworfen (Neichsverfassung Art. 10). Unter
Gerichtsbarkeit ist hier überall sowohl die civile als
auch die kriminelle verstanden: die Exterritorialen
können vor deutschen Gerichten weder verklagt, noch
wegen strafbarer
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0572,
Konkursverwalter |
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das dem Gemeinschuldner (s. d.) entzogene Verwaltungs- und Verfügungsrecht auszuüben hat. Der K. wird vom Konkursgericht ernannt und steht unter dessen Aufsicht. Auch kann das Gericht gegen ihn Ordnungsstrafen festsetzen und ihn vor der auf seiner
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0928,
von Landfriedensbruchbis Landgerichtspräsident |
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. Diesem Zweck diente
3) der Ewige Landfriede (s. d.), mit dem
1495 zugleich ein stehendes Gericht, dessen Bei-
sitzer der Kaiser und die Reichsstände wählten,
das Reichskammergericht (s. d.), eingesetzt wurde,
vor das alle Streitigkeiten
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1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0365,
von Strafsachenbis Strafverfahren |
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-, Kriminalprozesses) ist heutzutage der Regel nach Sache der Staatsanwaltschaft. Nur ausnahmsweise ist es dem Verletzten überlassen, sein durch strafbares Unrecht angeblich verletztes Recht vor Gericht selbst zu verfolgen, so nach deutschem Strafprozeßrecht
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0945,
Zivilprozeß (Arten, Hauptgrundsätze des deutschen Zivilprozesses) |
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umständlicher als vor dem Amtsgericht im einzelrichterlichen Verfahren. Für das Verfahren vor den Landgerichten und allen Gerichten höherer Instanz besteht der sogen. Anwaltszwang, d. h. jede Partei muß sich durch einen bei dem Prozeßgericht zugelassenen
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0670,
von Rechtsbehelfbis Rechtsbelehrung |
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sind.
In manchen Ländern, namentlich in England und Frankreich, hat sich eine Teilung der Advokatur in Prokuratur (eigentliche Parteivertretung) und Advokatur im engern Sinne (Rechtsbeistand vor Gericht) vollzogen. In Frankreich ist der avoué vom
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0830,
Richten |
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826
Richten.
z. 6. V) Strafwürdig achten, verdammen, Rom. 2, 27.
Richtet unser Gesetz auch einen Menschen, ehe man ihn verhöret, und erkennet, was er thut? Joh. 7, 51.
§. 7. VI) Anklagen und vor Gericht ziehen, A.G. 4,9. c. 25, 9. 10. 20
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Kochschule →
13. Juni 1903 - 22. Okt. 1905 →
6. Februar 1904:
Seite 0466,
von Unknownbis Unknown |
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kräftigen Spargelwassers bedienen möge. Desgleichen läßt sich aus solchem Bruchspargel mit Zuhilfenahme von Morcheln ein sehr leckeres Gericht herstellen; oder man gesellt die letzteren schon den vorhin erwähnten Möhren und grünen Erbsen bei
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0380,
Gewerbegerichte (Reichsgesetz vom 29. Juli 1890) |
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und durch den Gerichtsschreiber veranlaßt werden (§ 33). Rechtsanwalte und Personen, welche das Verhandeln vor Gericht geschäftsmäßig betreiben, werden als Prozeßbevollmächtigte oder Beistände vor dem Gewerbegericht nicht zugelassen. Nachdem die Klage
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0809,
von Beschreibungbis Beschwerde |
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vor die Gerichte gehören, wie in Grundbuchsangelegenheiten, Hypothekensachen, Vormundschaftsangelegenheiten u. dgl., eine beschwerende Anordnung des Gerichts im Weg der B. an das Obergericht anzufechten (vgl. z. B. das preußische Gesetz vom 24. April
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0339,
von Justinusbis Justizministerium |
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339
Justinus - Justizministerium.
und seinem Schwestersohn Justinianus, den er adoptierte und endlich vier Monate vor seinem Tod zum Mitregenten annahm. Er starb 1. Aug. 527.
2) J. II., Sohn der Schwester Justinians, Bigleniza oder Vigilantia
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0377,
von Gewährverwaltungbis Gewerbegerichte |
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hauptsächlich darin, daß die Gewerbeordnung es sowohl an jeder nähern Ausführung des Prinzips über die Zusammensetzung der Schiedsgerichte, als auch an allen Bestimmungen über die prozessualen Befugnisse der Gerichte, über das Verfahren vor
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0254,
von Hoffmeisterbis Hofhainer |
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und die Principien der Sprachphy-
siologie" (Berl. 1884) und seine "Altnordische Kon-
sonantenstudien" sin Bezzenbergers "Beiträgen zur
Kunde der indogerman. Sprachen", Bd. 9, Gott.
1884). Mit P. Schlenther gab er Holbergs vor-
züglichste Komödien
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0291,
von Neustadt (in Österreich)bis Neustädtel |
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289
Neustadt (in Österreich) - Neustädtel
des Verwaltungsbezirks N., im Thale der Orla, an
der Linie Leipzig - Probstzella der Preuß. Staats-
bahnen, Sitz der Bezirtsdirektion, eines Amts-
gerichts (Landgericht Gera), Steuer- und Aichamtes
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0449,
von Privatdocentbis Privatklage |
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das Gericht über die Eröffnung des Haupt-
verfahrcns (s. d.) vor dem Schöffengericht, welches
! sich sodann nach denselben Bestimmungen, wie das
! Verfahren anf öffentliche Klage, mit der Maßgabe
^ richtet, daß an Stelle des Staatsanwalts der Privat
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0405,
von Strafsektionenbis Strafverfügung |
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, Hauptverhandlung (s. d.) vor dem Schöffengericht (s. d.) statt. Bis zum Beginn derselben kann der Antrag auf gerichtliche Entscheidung zurückgenommen werden; das Gericht ist an den Ausspruch der Polizeibehörde nicht gebunden, kann insbesondere auf eine andere
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0590,
von Widerdruckbis Widerstand |
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in einem bürgerlichen Rechtsstreit der Beklagte gegen den Kläger vor demselben Gericht und in dem nämlichen Verfahren erhebt. In diesem neuen Prozeß ist der ursprüngliche Beklagte nunmehr Kläger (Widerkläger), der ursprüngliche Kläger aber Beklagter
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0712,
von Rekadenzbis Rekollekten |
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. die Herausgabe einer verlornen Sache von dem Finder verlangen; beanspruchen, in Anspruch nehmen.
Rekognition (lat.), Wiedererkennung, Anerkennung; im Rechtswesen die Anerkennung einer Person, Urkunde oder eines sonstigen Beweismittels vor Gericht
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0984,
von Dindymonbis Dingelstedt |
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unmittelbar vor oder nach der Suppe), ein Entrée (Fleischvorgericht), ein Relévés (neues, auf ein andres folgendes, pikantes, den Appetit wieder anreizendes Gericht), Entremets (eine Zwischenspeise), Braten (rôt) und Dessert. Dazu die entsprechende
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0951,
von Eversbergbis Evolena |
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. die Citation eines Beklagten vor ein auswärtiges Gericht und besonders die Abberufung einer bei einem Landesgericht anhängigen Rechtssache von diesem letztern und die Überweisung derselben an ein kaiserliches Gericht. Mittelbare Reichsunterthanen (landsässige
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